vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt warnt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in einem Brief vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Zeitarbeitsrichtlinie. Diese steht am 9. Juni 2008 innerhalb des Sozialministerrats zur Entscheidung an.
„Die vbw betrachtet den neuen Vorstoß hin zu einer EU-Harmonisierung der Zeitarbeit mit großer Sorge. Die EU überschreitet mit dieser Richtlinie ganz klar ihre Kompetenzen.“ Zudem beschränke die Richtlinie die notwendigen Freiräume für eine Anpassung der nationalen Zeitarbeitsregelungen an die jeweiligen Arbeitsmarktanforderungen. Brossardt: „Die Bundesregierung muss bei ihrer bisher ablehnenden Haltung gegenüber dem Richtlinienentwurf bleiben.“
Der Entwurf stelle einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip dar, betonte Brossardt. Denn für die Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik sei im EG-Vertrag die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten festgeschrieben, weshalb auch die Rechtsgestaltung der Zeitarbeit auf nationale Ebene gehöre. Auch mit dem im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Gleichbehandlungsgrundsatz, also der Verpflichtung zur Zahlung gleichen Arbeitsentgelts an Zeitarbeitskräfte und Stammbelegschaft, überschreite die EU-Kommission ihre Kompetenzen. Brossardt: „Nach dem EG-Vertrag sind Regelungen zum Thema Arbeitsentgelt ausdrücklich nicht auf EU-Ebene zu treffen. Gegen dieses Prinzip darf nicht verstoßen werden.“