Der Minijob hat sich schon lange im Arbeitsleben etabliert. Nur mit der sozialen Absicherung der Geringverdiener sieht es nicht besonders gut aus, da sie nur sehr geringe gesetzliche Rentenansprüche erwerben.
Minijobber können jetzt allein durch den Einsatz von Arbeitszeit eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Die Gothaer hat dazu eine Kooperation mit der Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e.V. (minijobrente®) ge-schlossen. So ist sichergestellt, dass der Minijobber eine weit über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Versorgung beanspruchen kann.
In Deutschland gibt es über drei Millionen dauerhaft Beschäftigte mit einem Einkommen von bis zu 400 Euro. Mit diesem Geld haben die so genannten Minijobber kaum eine Möglichkeit, für das Alter in eine ausreichende Vorsorge einzuzahlen. Jetzt gibt es eine Möglichkeit für Minijobber, ohne finanzielle Mittel eine eigene Altersvorsorge aufzubauen: Der Arbeitnehmer arbeitet geringfügig mehr, der Arbeitgeber zahlt den Gegenwert in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Auf den Altersvorsorgebeitrag fallen keine Lohnnebenkosten an und der Geringfügigkeitsstatus bleibt unangetastet.
So profitieren beide Seiten von der Minijobrente: Für den Minijobber sind die Versorgungsansprüche unverfallbar, nicht pfändbar und Hartz IV-sicher. Durch die Arbeitszeiterweiterung steigert sich die Pro-duktivität für den Arbeitgeber und die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar. So erzeugen zehn Stunden Mehrarbeit im Monat einen späteren zusätzlichen Rentenanspruch von 150 Euro (Basis: Stundenlohn 10 Euro, Dauer des Minijobbs: 20 Jahre).
Abgewickelt wird diese Form der Altersvorsorge über die Gothaer Direktversicherung oder die Unterstüt-zungskasse. Durch die Kooperation, die Gothaer mit der minijobrente® abgeschlossen hat, werden besonders günstige Konditionen für die Minijobber ermöglicht und die Abwicklung ganz einfach gemacht. Der dauerhaft beschäftigte Minijobber geht zu seinem Arbeitgeber, der über minijobrente®. einen Vertrag für seinen Arbeitnehmer abschließt. Die Ansprüche können bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden.