Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) befürwortet für die Weiterentwicklung der europäischen Aufsicht eine engere Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden bei der Beaufsichtigung grenzüberschreitender Institutsgruppen.
„Es ist sinnvoll, individuelle Aufsichtskollegien – sogenannte Colleges of Supervisors – für jede grenzüberschreitend agierende Bankengruppe mit Vertretern der zuständigen Aufsichtsbehörden einzurichten. Diese Kollegien bilden ein Regelsystem, das allen beteiligten EU-Ländern die Möglichkeit der Aufsicht über die Solvenz grenzüberschreitend tätiger Banken einräumt“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, heute in Berlin.
Schackmann-Fallis erteilte damit Vorstellungen deutscher Privatbanken, Schritte hin zu einer europäischen Zentralaufsichtsbehörde zu unternehmen, eine Absage und wies darauf hin, dass sich das bestehende Aufsichtssystem grundsätzlich bewährt habe. Der Weg hin zu zentraleren Strukturen würde dagegen bewährte nationale Strukturen, die dicht an den jeweiligen Märkten sind, unnötigerweise zerstören.
Gerade die aktuelle Finanzmarktkrise mache deutlich, dass Marktkenntnis, Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der Bankaufsicht für die Stabilität der Finanzmärkte erforderlich sei.
Die Forderung nach zentralistischeren Aufsichtsstrukturen lässt im Übrigen die entscheidende Frage der Haftungsverantwortung unbeantwortet. Dabei geht es um das Problem, wer beispielsweise im Falle der Schließung eines Institutes oder einer Fehlentscheidung der Zentralbehörde für die im jeweils betroffenen Land auftretenden Schäden einzustehen hat. Solange für diese Frage keine Lösung gefunden ist, erscheinen Überlegungen hinsichtlich einer Zentralaufsichtsbehörde rein akademisch.
Der Königsweg lautet deshalb: „Europäische Lösungen müssen auf den heutigen Grundlagen aufbauen und sollten insbesondere die Stärkung der Konvergenz der nationalen Aufsichtspraktiken zum Ziel haben“. So werde dem Bedürfnis nach stärkerer Zusammenarbeit Rechnung getragen, ohne dabei die Fragen der rechtlichen Verantwortung zu vernachlässigen. All diese Kriterien sollten auch im Rahmen des Initiativberichts des Europäischen Parlaments, dessen Entwurf heute veröffentlicht wurde, berücksichtigt werden, so Schackmann-Fallis abschließend.