… mit diesem augenzwinkernd zweideutigen Werbeslogan wirbt die Volksbank Tirol. Doch diese Aussage enthält gleich zwei irreführende Aussagen: Zum einen ist die Geldanlage nicht abgeltungsteuerfrei, zum anderen ist sie – zumindest für Steuerflüchtlinge – keineswegs sicher.
(1) Abgeltungsteuerfrei?
Richtig ist zwar, dass die österreichische Bank vom deutschen Fiskus nicht gezwungen werden kann, bei Auszahlung der Zinsen Kapitalertragsteuer einzubehalten. Doch dann ist der deutsche Anleger verpflichtet, seine Kapitalerträge aus Österreich wie bisher auch ab 2009 in seiner Steuererklärung in der Anlage KAP anzugeben, wo sie dann gesondert vom übrigen Einkommen mit dem pauschalen Steuersatz von 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer besteuert werden (§ 32d Abs. 3 EStG). Aha, also doch eine Abgeltungsteuer, nur eben nicht an der Quelle, sondern in der Steuerveranlagung!
Bei bestimmten Anlagen behält die österreichische Bank von den Zinserträgen die EU-Zinssteuer ein. Das sind bisher 15 %, ab 1.7.2008 20% und ab 1.7.2011 sogar 35%. Dieser abgezwackte Steueranteil wird in der Steuerveranlagung auf die Steuerschuld angerechnet. Aha, also doch eine Quellensteuer, nur eben ohne Abgeltungswirkung!
(2) Sicher?
Das österreichische Bankgeheimnis ist für Personen, die ihre Kapitalerträge nicht versteuern wollen, keineswegs mehr sicher. Seit dem 2.2.2006 ist das „Protokoll zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ vom 16.10.2001 in Kraft, das europaweite Kontenabfragen ermöglicht. Deutsche Steuerbehörden können nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nicht nur mittels automatisiertem Kontenabrufverfahren Konten bei deutschen Banken aufspüren, sondern jetzt mittels Auskunftsersuchen auch Konten in Österreich und in anderen EU-Staaten. Hierzu muss lediglich in Deutschland formell ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden – und schon liefert Österreich alle Kontoverbindungen, bei denen der Verdächtige als Inhaber oder Bevollmächtigter gespeichert ist. Aha, für Geldverstecke ist Österreich somit nicht (mehr) sicher.
HINWEIS: Im Übrigen enthält das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich eine große Auskunftsklausel, die grundsätzlich eine umfassende Rechtshilfe vorsieht. Hingegen verpflichtet die kleine Auskunftsklausel im DBA mit Luxemburg nicht zum Informationsaustausch bei Hinterziehung von Kapitalerträgen.
Diese Info und weitere umfassende Erläuterungen zur kommenden Abgeltungsteuer finden Sie im Internetportal Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de in der Rubrik ‚Abgeltungsteuer‘.