Lobbyarbeit Hotellerie: Kölner OB soll auf Steuern verzichten


17 Sep 2012 [16:39h]     Bookmark and Share


Lobbyarbeit Hotellerie: Kölner OB soll auf Steuern verzichten

Lobbyarbeit Hotellerie: Kölner OB soll auf Steuern verzichten


Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) hat den Oberbürgermeister der Stadt Köln, Jürgen Roters, in einem Offenen Brief aufgefordert, die Besteuerung von Geschäftsreisenden zu beenden.

Köln – Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 2012 zur Kulturförderabgabe steht laut dem Lobbyverband fest, dass Geschäftsreisende von der Abgabe auszunehmen sind. Das habe die jetzt vorliegende Urteilsbegründung bestätigt. Dennoch wird in Köln unverändert von Geschäftsreisenden Bettensteuer eingezogen.  

Mit dem Offenen Brief appelliert der GeschäftsreiseVerband VDR an den Oberbürgermeister, die Geschäftsreisenden unmittelbar von der Satzung auszunehmen:
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,    
 
der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) vertritt als der deutsche GeschäftsreiseVerband die Interessen der deutschen Wirtschaft hinsichtlich der
notwendigen Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für Geschäftsreisen und Mobilität. Er setzt sich ein für effiziente, wirtschaftliche, sichere, ungehinderte,
weltweite Reisemöglichkeiten der Unternehmen. Der VDR repräsentiert mit seinen über 500 Mitgliedsunternehmen einen Gesamtumsatz im
Geschäftsreisebereich von etwa 14 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa einem Drittel des Gesamtmarktes.
 
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Kulturförderabgabe steht fest, dass Geschäftsreisende von der Abgabe
auszunehmen sind. Dies hat die jetzt vorliegende Urteilsbegründung bestätigt.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters, die Geschäftsreisenden unmittelbar von der Satzung auszunehmen. Die aktuelle
Kölner Praxis belastet unsere Mitglieder unnötig. 

In Ihrer Stadt wurde zwar auf die Erhebung und Einziehung der Abgabe bei den Hotels verzichtet, die Satzung als solche aber in Kraft gelassen. Damit wäre es
theoretisch möglich, die Abgabe nachträglich für den gesamten Zeitraum 2012 von den Hotels einzuziehen. Aus diesem Grund verlangen die Hotels nach wie
vor gemäß der gültigen Satzung eine Bettensteuer von allen Reisenden, also auch von den Geschäftsreisenden, obwohl fest steht, dass die Satzung zur
Kulturförderabgabe auf sie nach höchstrichterlichen Grundsätzen keine Anwendung finden darf.
 
Es ist dem VDR und seinen Mitgliedsunternehmen ein Anliegen, dass Sie unbürokratisch und mit sofortiger Wirkung die Veranlagung der Geschäftsreisenden beenden. Immerhin wurde für diesen Personenkreis zwei Jahre lang eine Abgabe erhoben, die nicht zulässig ist. Dadurch wurden nennenswerte Kosten und aufwändige Prozesse in deutschen Unternehmen verursacht.

Gleichzeitig möchten wir Sie bitten, die Rückzahlung der gezahlten Abgaben an die Unternehmen standardisiert, unkompliziert und nicht Einzelfall bezogen zu
gestalten. Für die Aufsetzung eines vereinfachten Prozesses bietet der VDR hiermit gerne seine Unterstützung an.
 
Gerne erwarten wir die Kommentierung dieses Schreibens Ihrerseits und stehen jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung.  
 
Wir werden dieses Schreiben am Montag als offenen Brief an die Presse geben.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
      
Dirk Gerdom     Daniela Schade
Präsident          Präsidiumsmitglied

Foto: Carstino Delmonte









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