Tipps für den persönlichen Datenschutz


20 Aug 2008 [09:55h]     Bookmark and Share


Tipps für den persönlichen Datenschutz

Tipps für den persönlichen Datenschutz


Die Personen-Suchmaschine yasni (www.yasni.de) gibt Tipps zum Schutz der Privatsphäre im Internet. Nach dem bundesweiten Skandal um die Weitergabe personenbezogener Daten wollen immer mehr Verbraucher erfahren, wie sie sich konkret schützen können.

1. Im ersten Schritt gilt es herauszufinden, welche Daten über einen schon im Umlauf sind. Über das Internet öffentliche zugängliche Informationen lassen sich durch eine Personen-Suchmaschine wie www.yasni.de recherchieren. Rund 20 Millionen Deutsche haben bereits Datenspuren im Internet hinterlassen. Bei nicht-öffentlichen Personendaten, wie sie beispielsweise die Schufa über 63 Millionen Menschen speichert, greift das Bundesdatenschutzgesetz, nach dem sich jeder Bürger bei einem Unternehmen darüber informieren kann, welche persönlichen Daten über ihn vorliegen. Die Firmen sind zur Auskunft verpflichtet.

2. Um die Weitergabe der persönlichen Daten zu unterbinden, genügt es, der weiteren Nutzung der Daten durch ein Unternehmen zu widersprechen. Das gilt beispielsweise für die Schufa oder für Bonuskartensysteme wie Payback. Es empfiehlt sich die Einholung einer schriftlichen Bestätigung. Schwieriger wird es bei Einträgen oder Bildern im Internet. In Communities selbst eingestellte Textbeiträge oder Fotos lassen sich teilweise rückwirkend wieder entfernen. Hat ein anderer Bilder veröffentlicht, auf denen man zu erkennen ist, kann man die Löschung gegebenenfalls auf dem Rechtswege erzwingen. Beleidigende Äußerungen sind auch im Internet verboten und lassen sich über den Weg zum Staatanwalt aus der (virtuellen) Welt schaffen.

3. Dauerhaft gibt es zwei Alternativen. Entweder man veröffentlicht generell nichts oder so wenig wie möglich über sich, kann dann aber auch viele Community-Seiten und E-Commerce-Angebote im Internet nicht nutzen. Mancher Personaler oder Geschäftspartner setzt eine fehlende Internetpräsenz mit fehlender Kompetenz gleich oder vermutet sogar eine „Leiche im Keller“. Oder man entschließt sich zu einem aktiven Management seiner „Internet-Persönlichkeit“, das heißt, man behält die Datenkontrolle in der eigenen Hand. Über www.yasni.de lässt sich nicht nur feststellen, welche Informationen über einen im Netz stehen, sondern man kann auch eigene Textbeiträge, Kontaktdaten und Bilder ergänzen, um „gut dazustehen“.

4. Wer bei einer Kontrolle seiner Kontoauszüge unrechtmäßige Abbuchungen feststellt, die ersichtlich auf einem Datenmissbrauch basieren, kann bei seiner Bank binnen sechs Wochen Widerspruch dagegen einlegen. Um künftigen Missbrauch zu verhindern, können bestimmte Unternehmen vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen werden. Im Internet hilft eine regelmäßige Kontrolle per Personen-Suchmaschine, die Kontrolle über das eigene Datenprofil im Netz zu behalten.









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