SpaRenta – Warnung vor Vereinbarungen mit den Banken


17 Jun 2008 [08:35h]     Bookmark and Share



Wir warnten bereits in der Vergangenheit davor, ohne eine vorherige anwaltliche Prüfung Änderungen von Rentenmodellen wie der SpaRenta-Kombi-Rente vorzunehmen. Selbstverständlich gilt das aber auch für ähnliche Modelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept Rente oder Lex-Rente, den Europlan, den Profit-Plan, die Prestige-Konzept-Rente, die Plusrente und SMART-IN.

Offensichtlich ist zwischenzeitlich auch vielen beteiligten Banken aufgefallen, welches Risiko sich hinter der Finanzierung der diversen Rentenmodelle noch verbirgt. Natürlich möchte man die betroffenen Kunden angesichts dessen möglichst schnell und möglichst verlustfrei wieder loswerden. Der Königsweg für die Banken ist dabei die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch den Kunden. Nach unserem Eindruck versucht man daher mittlerweile auf Bankenseite verstärkt, eine solche Rückzahlung zu provozieren. So melden sich bei uns auffällig viele Betroffene, denen schon ungewöhnlich frühzeitig Vorschläge für die Verlängerung der Finanzierung nach dem Ende der bisherigen Zinsbindungsfrist zugehen. In der Regel erhält man derartige Angebote zwei bis vier Wochen vor dem Ende der Zinsbindungsfrist. Gerade bei der SpaRenta-Kombi-Rente werden entsprechende Vorschläge aber aktuell schon Monate vor dem Fristende unterbreitet. Allen uns dazu bisher bekannt gewordenen Fällen ist weiter gemein, dass die für die Zukunft geforderten Zinsen wesentlich höher sind als die bisherigen. Der Schaden der Betroffenen würde sich also weiter erhöhen. Wir sind davon überzeugt, dass die Banken ihre Kunden damit gezielt von einer Verlängerung der Verträge abhalten und zu einer Ablösung der Darlehen veranlassen wollen. Tatsächlich dürften viele Geschädigte diesen Schritt angesichts der geforderten Zinsen auch ernsthaft erwägen.

Es kann daher nur nochmals davor gewarnt werden, sich auf dieses Spiel einzulassen, ohne zumindest vorher den Sachverhalt einem kompetenten Rechtsanwalt vorzulegen. Damit würde das Kalkül der Banken zu Lasten der Geschädigten aufgehen. Wir konnten beispielsweise in vielen SpaRenta-Fällen feststellen, dass aufgrund von Verstößen gegen Verbraucherkreditvorschriften für die gesamte Laufzeit ohnehin allenfalls ein Zinssatz von 4 % geschuldet wird. Unabhängig davon bestehen in vielen Fällen noch wesentlich weitergehende Möglichkeiten über einen Widerruf für Haustürgeschäfte oder Schadensersatzansprüche.









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