nachdem nun ein paar Tage vergangen sind, seit das Oberlandesgericht (OLG) München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft entschieden hat und sich der Rauch um das Urteil ein wenig legt, möchte ich es nicht versäumen, Sie heute über die Position von Microsoft zu diesem Sachstand zu informieren.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) eine abschließende Entscheidung getroffen und den Handel mit gebrauchter Oracle-Software als rechtswidrig bezeichnet. Die Revision wurde nicht zugelassen. Möglicherweise wird usedSoft gegen die Nichtzulassung der Revision ein Rechtsmittel einlegen.
Wie Oracle, so sieht auch Microsoft in dem Urteil des OLG weit reichende Auswirkungen für den Handel mit so genannter gebrauchter Software. Das Urteil des OLG München zeigt, dass die Hersteller von Software als Rechteinhaber die Übertragung von Software wirksam regeln können und unterstreicht damit die richterliche Einschätzung der Vorinstanz.
Wir begrüßen den Ausgang des Verfahrens ausdrücklich. Microsoft fühlt sich durch das Urteil insbesondere in seiner Auffassung bestätigt, dass der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen ohne die Zustimmung von Microsoft unwirksam und damit urheberrechtswidrig ist. Da keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen wurde, sieht Microsoft in dem Urteil einen Schlusspunkt in der Diskussion um gebrauchte Software zugunsten der Software-Hersteller.
Vor einer abschließenden Stellungnahme werden wir selbstverständlich die schriftliche Urteilsbegründung des OLG München abwarten und diese im Detail analysieren. In jedem Fall allerdings behält sich Microsoft ausdrücklich vor, künftig rechtliche Schritte gegen Händler von gebrauchter Software und gegebenenfalls deren Kunden in die Wege zu leiten.
Es ist das Ziel unseres Unternehmens, sich auch in Zukunft sachlich und konstruktiv zu dem Thema gebrauchte Software zu äußern. Microsoft lehnt dabei jede Art der Polemik ab. Denn letztlich ist es Aufgabe der Softwarehersteller und damit der Urheber, ihr geistiges Eigentum zu schützen und Firmen davor zu bewahren, nicht richtig lizenzierte Software einzusetzen – selbst wenn diese unwissentlich oder in gutem Glauben handeln.