Bundeskabinett verabschiedet Änderung des Luftverkehrsgesetzes ganz nach den Wünschen der Industrie
Berlin – Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes verabschiedet. „Wir begrüßen die Verabschiedung der 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Damit ist ein wichtiger Meilenstein in der nationalen Umsetzung der EU-Entgelt-Richtlinie genommen“, so Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Lobbyverbandes für Flughäfen ADV in Berlin. Der Entwurf, der federführend durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erstellt wurde, setzt EU-Vorgaben über Flughafenentgelte in nationales Recht um.
„Der Flughafenverband begrüßt die sorgfältige und ausbalancierte Berücksichtigung der verschiedenen Interessen der Akteure des Luftverkehrs durch das BMVBS im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens.“, so ließ der Verband glücklich verkünden. In Deutschland hatten die Beratungen zur Umsetzung der EU-Entgelt-Richtlinie im Juni 2009 begonnen und sich auf Grund der Komplexität des Gesetzestextes bis zum heutigen Tag hingezogen. Im Vorfeld hierzu gab es in Brüssel einen jahrelangen Diskurs zwischen den Beteiligten im Luftverkehr über die angemessene Ausgestaltung. Die deutsche Luftverkehrsindustrie hat im Zuge der Verbändebeteiligung eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben.
Der ADV sieht in diesem ausdrücklich die Positionen der Luftverkehrsbranche hervorragend berücksichtigt. „Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfes haben die deutschen Flughäfen die Erwartung, dass dieser nun den parlamentarischen Beratungen zügig zugeführt und zum Abschluss gebracht wird“, erklärt Beisel.
Foto: Carstino Delmonte