Fehler im System „Pkw-Maut“: Weitere Lüge entlarvt


25 Aug 2014 [08:38h]     Bookmark and Share


Fehler im System „Pkw-Maut“: Weitere Lüge entlarvt

Fehler im System „Pkw-Maut“: Weitere Lüge entlarvt


Autofahrer mit Dienstwagen und Arbeitgeber werden belastet. Geldwerter Vorteil bei Privatfahrten über Mautstraßen.

 

 Frankfurt – Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) weist gemeinsam mit dem Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) darauf hin, dass durch die Pkw-Maut weiterer Aufwand und Kosten auf Autofahrer und Unternehmen zukommen. „Bei Privatfahrten mit dem Firmenwagen, für die Mautgebühren anfallen, wird nach aktuell gültiger Rechtsprechung ein geldwerter Vorteil fällig. Damit wird deutlich, dass über Folgewirkungen der Maut nicht umfassend nachgedacht wurde – oder wir haben eine weitere Lüge entlarvt“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Fuhrparkmanagement. Dabei ist völlig unklar, wie Abrechnung und Versteuerung beispielsweise bei einer Jahresvignette aussehen sollen. „Mit dem aktuellen Stand wird es komplizierter für Unternehmen mit Fuhrparks, und für die Firmenwagennutzer teurer“, so Prinzing. Auch der VDR wundert sich über das Maut-Konzept. „Es ist wenig durchdacht und wird einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand in den Unternehmen nach sich ziehen“, sagt VDR-Präsident Dirk Gerdom.

Verkehrsminister Dobrindt hat bereits viele mahnende Stimmen und Zweifel an der Rechtssicherheit seines Konzepts entgegennehmen müssen. Neben anderen kritischen Themen wie der Ausweitung der Maut auf das komplette deutsche Straßensystem, trifft auch das Thema „Geldwerter Vorteil“ gerade den deutschen Mittelstand. Denn §8 Einkommensteuergesetz sagt: Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der wird nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst und muss daher noch zusätzlich als Arbeitslohn versteuert werden. Mit der Ein-Prozent-Regel sind nämlich nur solche Kosten abgegolten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zwangsläufig anfallen. Vom Arbeitgeber übernommene Mautgebühren und Vignettenkosten sind nach dem Zweck der einzelnen Fahrt gesondert zu beurteilen.

„Wie bitteschön soll das unbürokratisch nachgehalten und die Anteile an pauschalen Gebühren berechnet werden?“, fragt der BVF-Vorsitzende. Damit versäumt der Gesetzgeber, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Foto: Carstino Delmonte

 









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