Falsche Medienberichte über Kreditverkauf: Sparkassen gewinnen vor Gericht


11 Apr 2008 [08:46h]     Bookmark and Share



Das Landgericht Berlin hat Widersprüche des Westdeutschen Rundfunks (WDR) gegen zwei Einstweilige Verfügungen zurückgewiesen und in der Sache im Sinn zweier betroffener Sparkassen und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) entschieden.

Zuvor hatte der WDR diese Einstweiligen Verfügungen des LG Berlin, mit denen Falschbehauptungen untersagt worden waren, in anderen Punkten anerkannt. Beides zusammen – Anerkenntnis und Gerichtsurteil – stellen sicher, dass weder der WDR noch die übrigen ARD-Sendeanstalten die Reportage „Und plötzlich ist das Haus weg“ in der Form vom 16. Januar 2008 wiederholen dürfen.

„Sparkassen sind vertrauensvolle Partner in allen Finanzierungsfragen und pflegen langfristige Kunden­beziehungen. Nicht zuletzt die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Sparkassen sowie das Anerkenntnis des WDR bestätigen dies“, erklärte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, dazu in Berlin.









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