Das Landgericht Berlin hat Widersprüche des Westdeutschen Rundfunks (WDR) gegen zwei Einstweilige Verfügungen zurückgewiesen und in der Sache im Sinn zweier betroffener Sparkassen und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) entschieden.
Zuvor hatte der WDR diese Einstweiligen Verfügungen des LG Berlin, mit denen Falschbehauptungen untersagt worden waren, in anderen Punkten anerkannt. Beides zusammen – Anerkenntnis und Gerichtsurteil – stellen sicher, dass weder der WDR noch die übrigen ARD-Sendeanstalten die Reportage „Und plötzlich ist das Haus weg“ in der Form vom 16. Januar 2008 wiederholen dürfen.
„Sparkassen sind vertrauensvolle Partner in allen Finanzierungsfragen und pflegen langfristige Kundenbeziehungen. Nicht zuletzt die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Sparkassen sowie das Anerkenntnis des WDR bestätigen dies“, erklärte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, dazu in Berlin.