EU: Mehr Rechte für Flugpassagiere


14 Mrz 2013 [10:19h]     Bookmark and Share


EU: Mehr Rechte für Flugpassagiere

EU: Mehr Rechte für Flugpassagiere


Ziele der Revision des Passagierrechts in Brüssel vorgestellt.

Brüssel – Siim Kallas, Vizepräsident der EU-Kommission, hat gestern in Brüssel die Vorschläge zur Überarbeitung der Flugpassagierrechte vorgestellt. Zentrales Element der Neuordnung ist die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten.

Die wesentlichen Punkte des EU-Vorschlags lauten wir folgt:

– Bei Verspätungen haben Passagiere nach spätestens 30 Minuten das Recht auf umfassende Information durch die Fluglinie.

– Bei Verspätungen haben Passagiere nach zwei anstatt wie früher nach vier Stunden das Recht auf Verpflegung , also auf Essen und Trinken. Dies gilt auch, wenn die Passagiere bereits im Flugzeug sind. 

– Nach spätestens fünf Stunden Wartezeit im Flieger müssen Passagiere zurück ins Terminal gebracht werden.

– Die Obergrenze bei ungeplanten Wartezeiten für Flüge innerhalb der EU liegt bei fünf statt zuvor drei Stunden.

– Falls die Fluggesellschaft einen Passagier nicht innerhalb von 12 Stunden weiter befördern kann, muss sie Alternativen bei anderen Fluggesellschaften oder Transportunternehmen anbieten. Auch Entschädigungen muß die Airline in solchen Fällen zahlen. Sie sind abhängig von der Entfernung des Fluges und der Verspätung.

Die Airlines müssen ihre Passagiere aktiv systematisch über ihre Rechte aufklären, den Erhalt von allfälligen Beschwerden nach spätestens einer Woche bestätigen und diese nach maximal zwei Monaten beantworten.

Eine weitere Forderung, die bisher den Fluglinien tolle Zusatzgewinne beschert und viele Kunden verärgert betrifft die Praxis den Kunden zu verbieten ihre Flüge in anderer Reihenfolge abzufliegen als ursprünglich gebucht. Wer bisher zum Beispiel den Hinflug verpasst oder aus anderen Gründen nicht nutzt, muß der Airline meist nicht nur den leeren Sitz schenken, bekommt also bei den meisten Tarifen keine Erstattung. Auch alle Folgeflüge aus der Buchung gehen in der Regel verloren. Die Fluginie nimmt den Passagier, je nach Tarif meist schlicht nicht mehr mit, auch wenn er pünktlich zum Einchecken für den Weiter- oder Rückflug erscheint. Erstattung oder Entschädigung in solchen Fällen ist wegen der AGB bei vielen Sondertarifen ausgeschlossen, den Sitz kann die Airline aber dennoch erneut verkaufen. Im besseren Fall kommt der Kunde heute mit einer Strafzahlung davon und darf dann doch seine weiteren Strecken nutzen. Wer bezüglich der Reihenfolge von vorherein flexibel sein möchte, muß für sein Ticket heute in der Regel deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Die neuen Regeln sollen innerhalb der EU gelten sowie für Carrier aus dem EU-Raum. Für Flüge mit nichteuropäischen Airlines – dazu gehören auch alle schweizerische Fluglinien – und außerhalb des EU-Raumes gelten diese neuen Regeln nicht.

Ebenfalls bemängelte die EU-Kommission auch die Preisgestaltung der Airlines. Hier fehlt es der Kommission – wie sicherlich auch vielen Flug-Kunden – an Transparenz. Wie hierbei Abhilfe geschaffen werden soll wird die EU-Kommission allerdings noch regeln müssen.

Foto: Carstino Delmonte









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