„Über 98 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Überschwemmungsschäden, die entstehen, wenn Flüsse und Gewässer über die Ufer treten, versichert werden“. Das teilte Thomas Vorholt, Vorsitzender des Fachausschusses Sachversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit.
Abgesichert werden kann das Risiko mit einer Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Was viele jedoch nicht wissen: Schäden durch Starkregen machen inzwischen rund 50 Prozent der Überschwemmungsschäden aus. Betroffen sind also auch Gebäude die weitab von Flüssen oder Gewässern stehen. Gegen dieses Risiko kann man sich ebenfalls mit einer Versicherung gegen Elementarschäden schützen.
Mit dem Versicherungspaket können folgende Risiken abgedeckt werden: Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch. „Insgesamt liegt die Versicherungsdichte über ganz Deutschland verteilt bei etwa 20 Prozent“, sagte Vorholt. Allerdings gebe es große regionale Unterschiede. Beispielsweise sei die Versicherungsdichte in den neuen Bundesländern weit größer, da in den alten DDR-Versicherungspolicen Elementargefahren in die Wohngebäude- bzw. Haushaltsversicherung eingeschlossen waren. Dies trifft auch auf Baden-Württemberg zu, da dort die Elementarrisiken bis 1994 ebenfalls pflichtversichert waren.
Um die Überschwemmungen von Flüssen und Gewässern risikogerecht kalkulieren zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem entwickelt, mit dem nahezu jedes Gebäude einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet werden kann.