Einkaufaktuell in drei weiteren Regionen


03 Jul 2007 [12:52h]     Bookmark and Share


Einkaufaktuell in drei weiteren Regionen

Einkaufaktuell in drei weiteren Regionen


Einkaufaktuell* expandiert weiter: Das Medium der Deutschen Post für gebündelte Haushaltswerbung gibt es ab dem 15. September auch in den Regionen Stuttgart, Münster/Osnabrück und Ostwestfalen.

In Stuttgart können mit Einkaufaktuell bis zu 725.000 Haushalte erreicht werden. Gemeinsam mit dem Verteilgebiet Karlsruhe steigt die Anzahl der erreichbaren Haushalte dann auf über eine Million Haushalte im nördlichen Baden-Württemberg. In der Region Münster/Osnabrück kann Einkaufaktuell bis zu 654.000 Haushalte erreichen. Das Verteilgebiet Ostwestfalen umfasst die Region rund um Bielefeld und Paderborn. Hier gibt es bis zu 644.000 Haushalte, die mit Einkaufaktuell erreicht werden können. Die Gesamtzahl für alle 16 Verteilgebiete in Deutschland liegt dann jede Woche bei bis zu 17,3 Millionen erreichbaren Haushalten.

Einkaufaktuell bietet Verbrauchern in den gebuchten Verteilgebieten eine Mischung aus nützlichen Einkaufstipps und einer wöchentlichen TV-Programmübersicht. Das Medium ist für Geschäftskunden der Deutschen Post ein Werbemittel, das Beilagen- und Anzeigenwerbung verbindet. Mehrere Beilagen werden mit einer TV-Programmübersicht als Trägermedium zusammengefasst. So entsteht ein interessanter Mix aus regionaler Haushaltswerbung und Fernsehprogrammübersicht. Unternehmen haben die Möglichkeit, Anzeigen im Gesamtverteilgebiet zu buchen oder einzelne regionale Ausgaben zu belegen. Beilagen können flächendeckend in allen Verteilgebieten oder in ausgewählten Zielgebieten mit einer Mindestbelegung von 30.000 Stück geschaltet werden.

*Die Zustellung durch die Deutsche Post erfolgt in der Regel am Samstag an die Haushalte in den gebuchten Prospektverteilgebieten. Sonderzustellungen und Feiertagsregelungen bleiben vorbehalten. Bei Belegung mit maximal einer Beilage behält sich die Deutsche Post in einzelnen Gebieten die Beigabe des Trägermediums vor. Natürlich sind Werbeverweigerer von einer Belieferung ausgenommen.









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